Was verbirgt sich hinter der Vogelgrippe?
Mit Vogelgrippe
(Geflügelpest) ist eine Viruskrankheit gemeint, die insbesondere Geflügel
befällt. So genannte hochpathogene aviäre Influenzaviren sind aggressive Erreger
und führen zu schweren Schäden an den Tierbeständen, weil ein Großteil des
infiziertem Geflügels an der Krankheit verendet. Seitdem in den letzten Jahren
aber beobachtet wurde, dass die bei Vögeln vorkommenden Influenzaviren auch
Erkrankungen bei Menschen hervorrufen, werden auch menschliche Erkrankungen
durch diese Viren als Vogelgrippe bezeichnet. Menschen können in aller Regel nur
sehr schwer durch Vogel-Influenzaviren infiziert werden.
Wann trat die Vogelgrippe in der
Vergangenheit auf?
Nach einer
Auflistung des Robert-Koch-Instituts gab es in der Vergangenheit folgende
menschliche Erkrankungen durch Vogel-Influenzaviren:
1997 in Hongkong
durch ein A/H5N1-Virus; es gab 18 Erkrankte und 6 Tote; fast alle Fälle traten
während einer Geflügelpest im November/Dezember 1997 auf
1999 in Hongkong
durch ein A/H9N2-Virus; es gab 2 leichter Erkrankte; eine begleitende
Geflügelpest wurde nicht beobachtet
2003 in den
Niederlanden durch ein A/H7N7-Virus; es gab 83 Erkrankte und 1 Toten; die Fälle
traten während einer Geflügelpest im Frühjahr auf
2003 in China
durch ein A/N5N1-Virus; es gab 2 Erkrankte und 1 Toten; eine begleitende
Geflügelpest wurde nicht beobachtet
2003 in Hongkong 1
laborbestätigte Erkrankung durch A/H9N2 bei einem 5-jährigen Kind
Warum beobachtet die
Weltgesundheitsorganisation die Vogelgrippe so genau?
Es besteht die
Gefahr, dass sich die Vogelgrippe-Viren mit gewöhnlichen menschlichen
Grippeviren kreuzen und die so entstehenden Viren wie eine gewöhnliche Grippe
übertragen werden. Diese Viren wären damit äußerst gefährlich und es könnte zu
einer weltweiten Epidemie kommen. Eine Kreuzung der Viren ist theoretisch
möglich, sofern ein Mensch gleichzeitig von einer menschlichen Grippe und einer
Vogelgrippe befallen wird.
Welches Krankheitsbild weisen
Menschen auf, die an Vogelgrippe erkranken?
Die ersten
Symptome treten in der Regel zwei bis fünf, evtl. bis zu 14 Tagen nach Infektion
auf. Das klinische Bild ist gekennzeichnet durch schwere grippeähnliche Symptome
wie hohes Fieber, Husten, Atemnot und Halsschmerzen. In etwa der Hälfte der
Fälle kommt es auch zu Durchfall, seltener auch zu Bauchschmerzen und Erbrechen.
Im weiteren Verlauf der Erkrankung entwickelt sich meist eine Lungenentzündung,
die zu Lungenversagen und Tod führen kann. Etwa die Hälfte aller menschlichen
Fälle mit Vogelgrippe verstarb an ihrer Erkrankung.
Können Vogel-Influenzaviren auch von
Mensch zu Mensch übertragen werden?
Nach bisherigen
Erfahrungen werden Vogel-Influenzaviren, wenn überhaupt, nicht effektiv von
Mensch zu Mensch übertragen. Es gibt einen Fall in Thailand und zwei Fälle in
Vietnam bei denen eine Mensch zu Mensch-Übertragung nicht ausgeschlossen werden
kann. Bei diesen Fällen bestand ein sehr enger Kontakt zwischen einem später
erkrankten pflegenden Familienmitglied und dem primär Erkrankten. Generell gilt,
dass der für das Anheften an die Zellen des Wirtes notwendige Anteil des Virus
nicht gut an menschliche Zellen angepasst ist. Es besteht aber die Gefahr, dass
die Viren durch genetische Veränderungen die Fähigkeit erlangen, sich gut an
menschliche Zellen anzuheften. Durch diese Änderung könnte eine effektive
Übertragung von Mensch zu Mensch möglich werden und zu einer großflächigen,
weltumspannenden Epidemie unter Menschen (einer so genannten Pandemie) führen.
Sind Katzen durch die Vogelgrippe
gefährdet?
Katzen können mit
dem H5N1 Virus zwar infiziert werden und erkranken, allerdings scheinen dazu
große Virenmengen erforderlich zu sein. Weitere Informationen dazu sind abrufbar
auf den Internetseiten des Friedrich-Loeffler-Instituts /
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit und des Bundesministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (jeweils in den Antworten auf
häufig gestellte Fragen).
Können Geflügelfleisch und Eier
weiterhin unbedenklich verzehrt werden?
Das
Bundesministerium für Ernährung, Verbraucherschutz und Landwirtschaft hat in
seinen Antworten auf häufig gestellte Fragen dazu folgendes ausgeführt: Zunächst
ist festzustellen, dass die deutschen Hausgeflügelbestände frei von Geflügelpest
sind und dass die Maßnahmen aus Vorsorge erlassen worden sind, um eine Ein- und
Verschleppung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu minimieren. Das
bedeutet, dass auch Lebensmittel wie Geflügel ohne Einschränkungen unter
Beachtung der üblichen hygienischen Maßnahmen gekauft und verzehrt werden
können. Der Erreger kann über rohe Eier übertragen werden, sofern die Tiere
infiziert sind. Das Durcherhitzen von Eiern tötet den Erreger ab. Gleichwohl ist
anzumerken, dass es bei einer Infektion mit H5N1 zu einer drastischen
Verminderung der Legeleistung sowie zu erheblichen Todesfällen kommt, so dass
die Vermarktungsmöglichkeit betroffener Betriebe sehr eingeschränkt ist.
Zusätzlich unterliegen die Betriebe im Verdachts- oder Ausbruchsfalle einer
strengen Sperre, so dass keine Eier an Verbraucher weitergegeben werden dürfen.
Kann man noch nach Rügen oder in
andere Gebiete reisen, in denen die Vogelgrippe bei Wildvögeln auftgetreten
ist?
Die
Weltgesundheitsorganisation hat darauf hingewiesen, dass noch nie ein
Erkrankungsfall nach Kontakt zu Wildvögeln beobachtet worden ist. Bürger sollten
kranke oder verendete Wildvögel aus hygienischen Gründen ohnehin nicht anfassen.
Es gibt daher keinen Grund, nicht nach Rügen oder in andere Gebiete zu fahren,
in denen einige infizierte Wildvögel beobachtet wurde. Es gibt auch keine
Reisewarnung der Weltgesundheitsorganisation oder des Auswärtigen Amtes, nicht
mehr in die viel stärker betroffenen Gebiete Asiens zu reisen (siehe auch ein
Merkblatt des Auswärtigen Amtes zur Vogelgrippe unter www.auswaertiges-amt.de).
Können Tauben, Schwalben und
Singvögel an Vogelgrippe erkranken?
Tauben können zwar
das Virus aufnehmen, scheiden aber nur so wenig Virus aus, dass sie keine Rolle
für eine Übertragung spielen. Nach derzeitigem Kenntnisstand, geht in
Deutschland von diesen Vogelarten kein besonderes Risiko einer Übertragung der
Vogelgrippe aus.
Wie ist beim Auffinden toter Vögel
vorzugehen?
Kranke oder tote
Vögel sollten grundsätzlich nicht berührt oder herumgetragen werden. Neben der
Vogelgrippe können auch verschiedene andere Krankheiten übertragen werden. Beim
Auffinden toter Vögel (insbesondere Wasservögel und Greifvögel) sollte das
zuständige Veterinäramt, die Gemeinde oder der Landkreis benachrichtigt werden.
Welche Maßnahmen sollten ergriffen
werden, wenn man trotzdem mit toten oder kranken Vögeln oder Vogelkot in
Berührung gekommen ist?
Kommt es trotz
aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem direkten Kontakt mit einem kranken oder toten
Vogel, bzw. mit Vogelkot oder anderen Ausscheidungen, so sollten die Hände
gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden und verschmutzte Kleidungsstücke
in der Waschmaschine gereinigt werden. Auch wenn das Risiko einer
Vogelgrippeerkrankung extrem gering ist, sollte bei Grippesymptomen ein Arzt zu
Rate gezogen werden.
Wo kann ich mich sonst noch über
Fragen zur Vogelgrippe informieren ?
Antworten auf
häufig gestellte Fragen sind im Internet unter anderem abrufbar bei:
Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de), Die Hotline
ist derzeit täglich (auch am Wochenende) unter der Rufnummer 01805-768-555 von 9
bis 17 Uhr erreichbar. Diese Rufnummer ist aus dem Festnetz der Deutschen
Telekom einheitlich mit 12 Cent pro Minute zu erreichen.
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesinstitut für Tiergesundheit (www.fli.bund.de)
Hotline des
Ministeriums für Umwelt und Forsten in Rheinland-Pfalz für Geflügelhalter:
Telefon 0261-9149-111
das Bundesamt für
Gesundheit, Schweiz: http://www.bag.admin.ch/infekt/d/vogelgrippe.htm
AGES
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit:
http://www13.ages.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/77EFBC80A93FE641C125711600416990
Verschiedene
Landesministerien haben Hotlines eingerichtet, unter anderem das Sozial- und
Landwirtschaftsministerium von Mecklenburg-Vorpommern (Telefon-Nummern:
0385-588-6665; -6666).
Die Hotline des
Robert Koch-Institut (zum Risiko für Menschen) ist von Montag bis Freitag (08.00
bis 17.00 Uhr) erreichbar unter der Telefon-Nummer: 01888-754-3536.
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