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Was verbirgt sich hinter der Vogelgrippe? 

Mit Vogelgrippe (Geflügelpest) ist eine Viruskrankheit gemeint, die insbesondere Geflügel befällt. So genannte hochpathogene aviäre Influenzaviren sind aggressive Erreger und führen zu schweren Schäden an den Tierbeständen, weil ein Großteil des infiziertem Geflügels an der Krankheit verendet. Seitdem in den letzten Jahren aber beobachtet wurde, dass die bei Vögeln vorkommenden Influenzaviren auch Erkrankungen bei Menschen hervorrufen, werden auch menschliche Erkrankungen durch diese Viren als Vogelgrippe bezeichnet. Menschen können in aller Regel nur sehr schwer durch Vogel-Influenzaviren infiziert werden.

Wann trat die Vogelgrippe in der Vergangenheit auf? 

Nach einer Auflistung des Robert-Koch-Instituts gab es in der Vergangenheit folgende menschliche Erkrankungen durch Vogel-Influenzaviren:

1997 in Hongkong durch ein A/H5N1-Virus; es gab 18 Erkrankte und 6 Tote; fast alle Fälle traten während einer Geflügelpest im November/Dezember 1997 auf

1999 in Hongkong durch ein A/H9N2-Virus; es gab 2 leichter Erkrankte; eine begleitende Geflügelpest wurde nicht beobachtet

2003 in den Niederlanden durch ein A/H7N7-Virus; es gab 83 Erkrankte und 1 Toten; die Fälle traten während einer Geflügelpest im Frühjahr auf

2003 in China durch ein A/N5N1-Virus; es gab 2 Erkrankte und 1 Toten; eine begleitende Geflügelpest wurde nicht beobachtet

2003 in Hongkong 1 laborbestätigte Erkrankung durch A/H9N2 bei einem 5-jährigen Kind  

Warum beobachtet die Weltgesundheitsorganisation die Vogelgrippe so genau? 

Es besteht die Gefahr, dass sich die Vogelgrippe-Viren mit gewöhnlichen menschlichen Grippeviren kreuzen und die so entstehenden Viren wie eine gewöhnliche Grippe übertragen werden. Diese Viren wären damit äußerst gefährlich und es könnte zu einer weltweiten Epidemie kommen. Eine Kreuzung der Viren ist theoretisch möglich, sofern ein Mensch gleichzeitig von einer menschlichen Grippe und einer Vogelgrippe befallen wird.

Welches Krankheitsbild weisen Menschen auf, die an Vogelgrippe erkranken? 

Die ersten Symptome treten in der Regel zwei bis fünf, evtl. bis zu 14 Tagen nach Infektion auf. Das klinische Bild ist gekennzeichnet durch schwere grippeähnliche Symptome wie hohes Fieber, Husten, Atemnot und Halsschmerzen. In etwa der Hälfte der Fälle kommt es auch zu Durchfall, seltener auch zu Bauchschmerzen und Erbrechen. Im weiteren Verlauf der Erkrankung entwickelt sich meist eine Lungenentzündung, die zu Lungenversagen und Tod führen kann. Etwa die Hälfte aller menschlichen Fälle mit Vogelgrippe verstarb an ihrer Erkrankung.

Können Vogel-Influenzaviren auch von Mensch zu Mensch übertragen werden? 

Nach bisherigen Erfahrungen werden Vogel-Influenzaviren, wenn überhaupt, nicht effektiv von Mensch zu Mensch übertragen. Es gibt einen Fall in Thailand und zwei Fälle in Vietnam bei denen eine Mensch zu Mensch-Übertragung nicht ausgeschlossen werden kann. Bei diesen Fällen bestand ein sehr enger Kontakt zwischen einem später erkrankten pflegenden Familienmitglied und dem primär Erkrankten. Generell gilt, dass der für das Anheften an die Zellen des Wirtes notwendige Anteil des Virus nicht gut an menschliche Zellen angepasst ist. Es besteht aber die Gefahr, dass die Viren durch genetische Veränderungen die Fähigkeit erlangen, sich gut an menschliche Zellen anzuheften. Durch diese Änderung könnte eine effektive Übertragung von Mensch zu Mensch möglich werden und zu einer großflächigen, weltumspannenden Epidemie unter Menschen (einer so genannten Pandemie) führen.

Sind Katzen durch die Vogelgrippe gefährdet? 

Katzen können mit dem H5N1 Virus zwar infiziert werden und erkranken, allerdings scheinen dazu große Virenmengen erforderlich zu sein. Weitere Informationen dazu sind abrufbar auf den Internetseiten des Friedrich-Loeffler-Instituts / Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (jeweils in den Antworten auf häufig gestellte Fragen).

Können Geflügelfleisch und Eier weiterhin unbedenklich verzehrt werden? 

Das Bundesministerium für Ernährung, Verbraucherschutz und Landwirtschaft hat in seinen Antworten auf häufig gestellte Fragen dazu folgendes ausgeführt: Zunächst ist festzustellen, dass die deutschen Hausgeflügelbestände frei von Geflügelpest sind und dass die Maßnahmen aus Vorsorge erlassen worden sind, um eine Ein- und Verschleppung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu minimieren. Das bedeutet, dass auch Lebensmittel wie Geflügel ohne Einschränkungen unter Beachtung der üblichen hygienischen Maßnahmen gekauft und verzehrt werden können. Der Erreger kann über rohe Eier übertragen werden, sofern die Tiere infiziert sind. Das Durcherhitzen von Eiern tötet den Erreger ab. Gleichwohl ist anzumerken, dass es bei einer Infektion mit H5N1 zu einer drastischen Verminderung der Legeleistung sowie zu erheblichen Todesfällen kommt, so dass die Vermarktungsmöglichkeit betroffener Betriebe sehr eingeschränkt ist. Zusätzlich unterliegen die Betriebe im Verdachts- oder Ausbruchsfalle einer strengen Sperre, so dass keine Eier an Verbraucher weitergegeben werden dürfen.

Kann man noch nach Rügen oder in andere Gebiete reisen, in denen die Vogelgrippe bei Wildvögeln auftgetreten ist? 

Die Weltgesundheitsorganisation hat darauf hingewiesen, dass noch nie ein Erkrankungsfall nach Kontakt zu Wildvögeln beobachtet worden ist. Bürger sollten kranke oder verendete Wildvögel aus hygienischen Gründen ohnehin nicht anfassen. Es gibt daher keinen Grund, nicht nach Rügen oder in andere Gebiete zu fahren, in denen einige infizierte Wildvögel beobachtet wurde. Es gibt auch keine Reisewarnung der Weltgesundheitsorganisation oder des Auswärtigen Amtes, nicht mehr in die viel stärker betroffenen Gebiete Asiens zu reisen (siehe auch ein Merkblatt des Auswärtigen Amtes zur Vogelgrippe unter www.auswaertiges-amt.de).

Können Tauben, Schwalben und Singvögel an Vogelgrippe erkranken? 

Tauben können zwar das Virus aufnehmen, scheiden aber nur so wenig Virus aus, dass sie keine Rolle für eine Übertragung spielen. Nach derzeitigem Kenntnisstand, geht in Deutschland von diesen Vogelarten kein besonderes Risiko einer Übertragung der Vogelgrippe aus.

Wie ist beim Auffinden toter Vögel vorzugehen? 

Kranke oder tote Vögel sollten grundsätzlich nicht berührt oder herumgetragen werden. Neben der Vogelgrippe können auch verschiedene andere Krankheiten übertragen werden. Beim Auffinden toter Vögel (insbesondere Wasservögel und Greifvögel) sollte das zuständige Veterinäramt, die Gemeinde oder der Landkreis benachrichtigt werden.

Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, wenn man trotzdem mit toten oder kranken Vögeln oder Vogelkot in Berührung gekommen ist? 

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem direkten Kontakt mit einem kranken oder toten Vogel, bzw. mit Vogelkot oder anderen Ausscheidungen, so sollten die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden und verschmutzte Kleidungsstücke in der Waschmaschine gereinigt werden. Auch wenn das Risiko einer Vogelgrippeerkrankung extrem gering ist, sollte bei Grippesymptomen ein Arzt zu Rate gezogen werden.

Wo kann ich mich sonst noch über Fragen zur Vogelgrippe informieren ? 

Antworten auf häufig gestellte Fragen sind im Internet unter anderem abrufbar bei:

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de), Die Hotline ist derzeit täglich (auch am Wochenende) unter der Rufnummer 01805-768-555 von 9 bis 17 Uhr erreichbar. Diese Rufnummer ist aus dem Festnetz der Deutschen Telekom einheitlich mit 12 Cent pro Minute zu erreichen.

Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesinstitut für Tiergesundheit (www.fli.bund.de)

Hotline des Ministeriums für Umwelt und Forsten in Rheinland-Pfalz für Geflügelhalter: Telefon 0261-9149-111

das Bundesamt für Gesundheit, Schweiz: http://www.bag.admin.ch/infekt/d/vogelgrippe.htm

AGES Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit: http://www13.ages.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/77EFBC80A93FE641C125711600416990

Verschiedene Landesministerien haben Hotlines eingerichtet, unter anderem das Sozial- und Landwirtschaftsministerium von Mecklenburg-Vorpommern (Telefon-Nummern: 0385-588-6665; -6666).

Die Hotline des Robert Koch-Institut (zum Risiko für Menschen) ist von Montag bis Freitag (08.00 bis 17.00 Uhr) erreichbar unter der Telefon-Nummer: 01888-754-3536.

 

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